(15.11.2023) In der gesamten EU mangelt es an Spenderorganen, was zu immer längeren Wartelisten führt. Experten und Ärzte betonen die Notwendigkeit einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und von mehr Transparenz.
Nieren für Patienten, die an Nierenversagen leiden, gefolgt von Lungen, Lebern und Herzen, sind die am häufigsten benötigten Organe für eine Transplantation.
Im Jahr 2021 gab es in der EU 15.684 Nierentransplantationen, 6.483 Lebertransplantationen, 2.026 Herztransplantationen und 1.711 Lungentransplantationen, so die Zahlen der Europäischen Kommission.
Dies entspricht insgesamt etwa 26.000 Transplantationen. Die Zahl der Patienten, die noch auf der Warteliste stehen, ist mit 52.000 jedoch doppelt so hoch, womit die Nachfrage nach verfügbaren Organen das Angebot bei weitem übersteigt.
Angesichts der langen Wartezeiten müssen klare und verlässliche Informationen zur Verfügung gestellt werden, sagte Professor Thomas Müller vom Zürich Spital anlässlich einer von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft am Donnerstag und Freitag (9. bis 10. November) organisierten Hybridveranstaltung. Weitere Infos finden Sie im Internetportal Euractiv.
(01.06.2021) Transplantationskoordinatoren und Solidarität
Wer in Deutschland will, dass seine Organe nach dem Tod einem anderen Menschen helfen, muss das ausdrücklich festhalten. Am besten per Organspendeausweis, den er
oder sie immer mit dabei hat. In Spanien ist das anders geregelt – und das Land ist Organspende-Weltmeister.
In diesem SWR-2-Podcast können Sie hören, warum das so ist.
Frankreich hat mit den Gesetzen zur Bioethik von 1994 und 2004 eine Regelung eingeführt, die eine größere Solidarität mit den Kranken ermöglicht. Durch sie soll die Verfügbarkeit von Transplantaten optimiert werden (da alle potentielle Spender sind), ohne dabei die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen einzuschränken oder ihm die Möglichkeit zu verwehren, seine Entscheidung auf einfachem Wege rückgängig zu machen.
Das französische Gesetz legt fest, dass jeder als Organspender betrachtet wird, der zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Organentnahme widersprochen hat. Das Gesetz sieht zwei Möglichkeiten des Widerspruchs vor: durch eine Eintragung in das Widerspruchsregister bei der Agence biomédicine und/oder durch die Mitteilung der eigenen Haltung an seine Angehörigen, die im Falle des plötzlichen Todes den zu Lebzeiten geäußerten Willen bezeugen. Das Gesetz legt weiterhin fest, dass die Ärzte vor der geplanten Organentnahme die Angehörigen kontaktieren müssen, um sicher zu gehen, dass sich der Verstorbene nicht zu Lebzeiten gegen eine Entnahme ausgesprochen hatte.
Der Plan Greffe 2012-2016
Mit dem am 26. März 2012 verkündeten „Plan greffe 2012-2016“ will Frankreich die Anzahl der Organtransplantationen deutlich erhöhen. Bis 2015 sollen jährlich
bis zu 5 700 Transplantationen durchgeführt werden. Fast 14 000 Menschen warten in Frankreich auf ein Spenderorgan und nur knapp über ein Drittel von Ihnen wird eines erhalten. Nach Angaben der
Agentur für Biomedizin (Agence de biomédecine) starben 2009 250 Menschen, die auf der Warteliste standen und nicht rechtzeitig eine Organtransplantation erhalten konnten. Laut Zahlen der Agentur
wurden 2010 insgesamt 4 708 Organe transplantiert.
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